Hallo Ihr Lieben,
ich habe nun folgendes Problem:
Der Rechtsanwalt reicht einen Antrag auf nachträgliche Bewilligung der Beratungshilfe mit der Angelegenheit "XXX % BRD, Bescheid vom..." ein. Dabei handelt es sich um einen Ablehnungsbescheid des Asylantrages eines Antragstellers mit pakistanischer Herkunft. Gegen diesen Bescheid ist kein Widerspruch zulässig, sondern es muss gleich die Klage eingereicht werden.
Der Rechtsanwalt begehrt nun die Beratungshilfe für die Beratung, ob die Klage eingereicht werden soll, oder nicht. Hier wird derzeit die Meinung vertreten, dass es sich um eine generelle Überprüfung des Bescheides handelt, und dafür keine Beratungshilfe gewährt werden kann. Weiterhin sollte sich zunächst an die Behörde gewandt werden.
Nun meint der Rechtsanwalt, dass genau für die Prüfung, ob Klage eingereicht werden soll, die Beratungshilfe zu bewilligen ist und dass das behördliche Verfahren abgeschlossen ist und daher sich der Antragsteller nicht mehr an die Behörde wenden kann.
Diese Anträge (durch den Rechtsanwalt mit verschiedenen Antragstellern) häufen sich hier gerade sehr an, und es wird von einigen von Mutwilligkeit ausgegangen.
Ich kann mich nicht so ganz entscheiden, und würde gerne eure Meinungen bzw. Erfahrungen zu dem Thema erfahren.
LG