Klage auf Erstattung der außergerichtlichen Kosten

  • Hallo,

    es liegt eine Klage vor über die außergerichtliche RA-Vergütung in einer Abmahnsache. Der Anwalt macht die Geschäftsgebühr auf 25.000,00 € Streitwert zzgl. Telekommunikationspauschale geltend. Es wären somit 1044,40 € zu zahlen.

    Die Parteien einigen sich im Rahmen eines gerichtlichen Vergleiches auf die Zahlung von 1.000,00 €.

    Irgendwie habe ich jetzt Probleme mit der Abrechnung. Die Geschäftsgebühr wird doch auf die Verfahrensgebühr angerechnet oder? Ich habe gerade ein Brett vorm Kopf. Bitte nehmt es weg:cool:

    Danke vorab

    Liane

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