Guten Morgen :strecker,
kurze Frage:
Mandat ist vorsteuerabzugsberechtigt. Es soll eine Festsetzung gegen den Gegner nach § 104 ZPO erfolgen. Neben den RA-Gebühren sollen Auslagen für eine Übersetzung festgesetzt werden. Die Rechnung des Übersetzers ist an die Partei selbst adressiert und weist ach die Umsatzsteuer mit aus. Darf ich jetzt trotz vorsteuerabzugsberechtigung für dies Übersetzungsauslagen die Umsatzsteuer gegen den Gegner festsetzen?
Danke schonmal und lieber Gruß