Liebe Forumsmitglieder,
ich habe folgenden Fall:
Eine GmbH ist in Liquidation und schuldet uns noch Gewerbesteuer.
Laut einem Auszug aus dem Handelsregister ist die Gesellschaft aufgelöst.
Ich habe jetzt die mir bekannten Geschäftskonten gepfändet und würde jetzt den
Geschäftsführer in Haftung nehmen.
Den Gerichtsvollzieher würde ich mir sparen, da laut HR Auskunft die Gesellschaft ja eh schon
aufgelöst wurde, also eine Vollstreckung in das bewegliche Vermögen nicht mehr möglich ist.
Bin ich da auf dem richtigen Weg?
Für Eure Antworten bedanke ich mich bereits jetzt
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