Im Nachlassinsolvenzverfahren legt der Verwalter den Schlussbericht vor. Es sind alle vier angemeldeten Forderungen durch den Insolvenzverwalter bestritten worden. Nach Abzug der Gerichtskosten und Verwaltervergütung verbleibt immer noch ein Überschuss in Höhe von ca.- 2.000,-- Euro.
Soll ich nun die nachrangigen Forderungen zur Anmeldung auffordern?