Es wurden stückelose Wertpapiere eines Verstorbenen hinterlegt (die bisher einzige Wertpapierhinterlegung in meiner Zuständigkeit). Nun habe ich von der Justizkasse eine Mitteilung der Deutschen Bundesbank über eine Fondsausschüttung erhalten.
Leider weiß ich jetzt nicht, was sich damit anfangen soll. Empfangsberechtigte Erben sind nicht bekannt. Die Justizkasse verlangt eine Annahme- bzw. Auszahlungsanordnung.
Was ist also zu tun ?