Vollstreckungsklausel auf Versäumnisurteil ausreichend für Vollstreckung?

  • Hallo zusammen,

    es soll vollstreckt werden in das Vermögen des Schuldners. Als Grundlagen wurden mir eingereicht: Versäumnisurteil und späteres Urteil nach Einspruch. Auf dem VU habe ich eine Vollstreckungsklausel gegen den Schuldner, auf dem Urteil nicht. Letzteres ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Mit dem Urteil wurde lediglich das VU bestätigt.


    Mal abgesehen von den weiteren Vollstreckungsvoraussetzungen: Brauche ich auf dem Urteil auch eine Vollstreckungsklausel oder reicht als Grundlage für die Vollstreckung hier die Klausel auf dem VU?:gruebel:

  • Nur muss, solange das "andere" Urteil nicht rechtskräftig ist, auch der Nachweis der Sicherheitsleistung erbracht sein.

    Die entsprechende Tenorierung aus dem Endurteil muss nämlich lauten:
    "Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil vom ... darf nur gegen Sicherheitsleistung fortgesetzt werden", siehe § 709 Satz 3 ZPO.


    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

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