Aussetzung

  • Hallo zusammen,

    würdet ihr einen Beschluss über die Aussetzung einer Anmeldung förmlich aufheben oder reicht eurer Meinung nach der Vollzug der Anmeldung aus?:gruebel:

  • Wenn der Beschluss lautet "wird bis zur Entscheidung des Gerichts X ausgesetzt" und das Gericht jetzt entschieden hat, würde ich den Aussetzungsbeschluss wohl nicht aufheben. Bei anderen Konstellationen würde ich möglicherweise vorher eine förmliche Aufhebung machen oder die Beteiligten anderweitig vorwarnen.

  • Wenn der Beschluss so lautet, wie von Kiki angegeben, dann wäre die Aufhebung des Beschlusses wohl ohnehin falsch, vielmehr wird das Verfahren fortgesetzt.

    Die Aufhebung des Aussetzungsbeschlusses erfolgt im Grundsatz dann, wenn diese unzutreffend war, z.B. weil es das Bezugsverfahren gar nicht gibt oder das Bezugsverfahren tatsächlich die hier relevanten Rechts-/Tatsachenfragen gar nicht enthält, wie sich erst bei erneuter Prüfung herausgestellt hat.
    Wenn der Aussetzungsbeschluss aber zutreffend war und nun einfach das Bezugsverfahren ein Ergebnis erbracht hat, das nun verarbeitet werden muss, dann wird das Verfahren fortgesetzt. Mit oder ohne (meist deklaratotrischen) Beschluss. Im streitigen Zivilverfahren meist erst nach Fortsetzungsantrag einer Partei.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

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