Hallo,
ich bräuchte dringend Hilfe.
Ich habe ein Mündel, welches in meinem Gerichtsbezirk (in einer Einrichtung des hiesigen Jugendamtes) lebt. Vormund ist eine Privatperson, welche 170 km entfernt lebt.
Das Jugendamt hat nunmehr beantragt, dass der Vormund entlassen werden soll und das Jugendamt zum Vormund bestellt werden solle, da das Mündel wenig bis gar keinen Kontakt zum Vormund habe.
Dieser Antrag wurde dem Vormund zur Stellungnahme übersandt. Jetzt hat sich ein Anwalt für den Vormund (syrischer Flüchtling) bestellt und geantwortet, dass der Vormund mit einer eventuellen Entlassung aus dem Amt nicht einverstanden ist. Weiterhin hat der Anwalt jetzt für den Vormund VKH beantragt.
Mein Bezirksrevisor hat mir nun in die Akte geschrieben, dass er keine Notwendigkeit sehe, dass dem Vormund VKH bewilligt und ein RA beigeordnet wird. Er schreibt auch weiter, dass er die Erfolgsaussichten als sehr gering ansieht, wenn das Mündel seinen Wohnort beibehält. Daher wäre der Antrag zurückzuweisen.
Habt ihr ein paar konstruktive Vorschläge zu dieser Problematik.
Kann dem Vormund im Vormundschaftsverfahren VKH bewilligt werden?