Rückforderung übernommener Heimkosten durch den Sohn

  • hallo,

    die Betreute lebt im Heim und ihre Rente reichte nicht vollständig, so dass der Betreuer - ein Sohn - monatlich 200,-- EUR zusteuert, um keine Sozialhilfe beantragen zu müssen. Die Betreute hat noch einen weiteren Sohn. Nun ist die Betreute zu Vermögen genkommen und der Sohn möchte seine Leistungen zurückerhalten. Ich habe Bedenken, da er - wenn er Sozialhilfe beantragt hätte und vom Sozialamt als Angehöriger aufgrund seines Verdienstes zur Rückzahlung aufgefordert worden wäre, auch keine Rückzahlung verlangen könnte. Er hat zwar Kontovollmacht , aber trotzdem weiß ich nicht, ob ich bedenkenlos zusehen soll.

  • hallo,

    bei nochmaliger Aktendurchsicht ist mir aufgefallen, dass der Sohn noch gar keine Sozialhilfe beantragen konnte, da noch eine Lebensversicherung existiert. Ich denke, dann verhält es sich etwas anders.

  • Was genau ist da jetzt anders? Der Sohn zahlt trotzdem ohne Verpflichtung und Vertrag und hat immer noch kein Recht, sich einfach Geld aus dem Vermögen des Betroffenen zu entnehmen. Einen Rückforderungsanspruch müßte er erst einmal belegen.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Wenn ohne Rechtsgrund gezahlt wurder, kommt dann nicht ein Bereicherungsanspruch in Frage?
    Keine Rückzahlung m. E. nur dann, wenn es eine Schenkung war

  • Schenkung? Was weiß ich. Ist aber egal, ein einfach entnehmen scheidet aus. Für einen Vertrag bräuchte er einen Partner. Wenn Mama nicht mehr kann, ist ein Ergänzungsbetreuer fällig.

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