"Mündliches Testament"

  • Hallo Kollegen.

    Ich möchte nur sicher gehen:
    Ich habe einen Erbscheinsantrag aufgenommen, welcher gesetzliche Erbfolge beinhaltet (Ehefrau und Geschwister).
    Nach der Beurkundung teilen mir die Erschienene mit, dass der Verstorbene von seiner Ehefrau bereits getrennt lebte, eine Scheidung jedoch von keinem Ehegatten beantragt wurde (eine entsprechende Anfrage beim zuständigen Familiengericht erbrachte auch dieses Ergebnis). Weiter teilten sie mir mit, dass der Verstorbene mündlich eine andere Erbfolge wollte, jedoch es nicht mehr zu einer schriftlichen Errichtung eines Testaments kam.

    Ich liege doch richtig, dass so ein "mündliches Testament" um formwirksam zu sein, als sog. Nottestament von Drei Zeugen hätte protokolliert werden müssen gemäß § 2250 BGB?

    Ich würde daher den Erbschein erteilen und diese mündliche Aussage nicht weiter in der Nachlassakte behandeln.

    Vielen Dank.

  • Ich vermute, dass das mündliche Testament erwähnt wurde, weil der Antragsteller an Eides statt versichern soll, dass er keine anderen Testamente kennt. Ich würde es erwähnen und feststellen, dass es formunwirksam ist.

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