Erinnerung gegen Regressbeschluss

  • Servus liebe Mitstreiter,

    sorry, vielleicht stelle ich mich auch total doof an , aber könnt ihr mir kurz auf die Sprünge helfen wie ihr damit umgehen würdet? Ist nämlich meine erste Erinnerung in solcher Sache.

    Kurz zu den Fakten: Betroffene bis dato mittellos und im Heim

    Betreute reicht am 13.12.2016 Rechnungslegung ein :Betreute hat zu dem Zeitpunkt ein Vermögen in Höhe von 4.200,00 €.
    Am 09.01.2017 mache ich die Verfügung über die Entgegenname und schreibe die Betreuerin am 11.1. an dass ich vorhabe einen Regressbeschluss aufgrund ihrer bisher bezahlten Vergütung aus der Staatskasse. (2 WOchen Frist zur Stellungnahme) Keine Stellungnahme. Am 01.02.2017 erlasse ich den Regressbeschluss.

    Am 23.02.2017 legt sie Beschwerde ein und legt einen Kontoauszug vor in welchem die Betroffene nun auf einmal nur noch 1900,00 € Vermögen aufweist.

    Muss ich der Erinnerung abhelfen? Ich grübel nur so, denn sonst könnte ja jeder immer warten bis ein Beschluss kommt, sodann viele Abbuchungen vornehmen und dann Erinnerung einlegen und sagen: jetzt liegt betroffene unter Vermögensfreigrenze.????

    Danke euch

  • Ob man um eine Abhilfe herumkommt, wenn feststeht, dass der Betreuer oder der Betreute das Geld nach Erhalt des Beschlusses "verjubelt" hat, weiß ich auch nicht. Aber wenn jetzt kein Geld mehr da ist, kann nun mal nichts mehr gezahlt werden.
    Ich würde erst einmal nachprüfen/nachfragen, ob zum Zeitpunkt des Beschlusserlasses noch Vermögen oberhalb der Schonvermögensgrenze da war. Manchmal wird übersehen, dass der hohe Kontostand nur den Zustand nach Renteneingang und vor Zahlung der Heimkosten widerspiegelt oder der "Überhang" war dem Sozialamt angezeigt und wurde von dort zurückgefordert und bezahlt ...

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