Nach Beurkundung eines Kaufvertrages hat sich herausgestellt, dass der Grundschuldbrief (70.000 DM) nicht mehr vorhanden ist. Nun ist eine Vertragsänderung avisiert, wonach der Grundschuldbetrag nebst Zinsen auf einem Notaranderkonto hinterlegt wird, bis das Aufgebotsverfahren abgeschlossen ist.
Die Grundschuld wurde 1983 eingetragen mit einem Zinssatz von 18%.
Ich bin mir unsicher, in welcher Höhe Zinsen zu hinterlegen sind.
Kann jemand helfen?