verlorener Grundschuldbrief - Zinsen auf NAK?

  • Nach Beurkundung eines Kaufvertrages hat sich herausgestellt, dass der Grundschuldbrief (70.000 DM) nicht mehr vorhanden ist. Nun ist eine Vertragsänderung avisiert, wonach der Grundschuldbetrag nebst Zinsen auf einem Notaranderkonto hinterlegt wird, bis das Aufgebotsverfahren abgeschlossen ist.

    Die Grundschuld wurde 1983 eingetragen mit einem Zinssatz von 18%.

    Ich bin mir unsicher, in welcher Höhe Zinsen zu hinterlegen sind.

    Kann jemand helfen?

  • Solange keine ZV läuft, würde ich je nach den Umständen (Bank die gerne mal Briefe verliert? Bausparkasse aus Hameln, die immer den Leuts die Unterlagen komplett schickt und sich dann wundert dass nichts mehr da ist? komisches "Bauchgefühl"?) 3 oder 4 Jahresraten Zinsen hinterlegen lassen. Der Rest ist verjährt.

    (Sorry hatte die PN nicht gesehen)

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Solange keine ZV läuft, würde ich je nach den Umständen (Bank die gerne mal Briefe verliert? Bausparkasse aus Hameln, die immer den Leuts die Unterlagen komplett schickt und sich dann wundert dass nichts mehr da ist? komisches "Bauchgefühl"?) 3 oder 4 Jahresraten Zinsen hinterlegen lassen. Der Rest ist verjährt.

    (Sorry hatte die PN nicht gesehen)

    Mutig. Damit etwas Verjährt, muss eine entsprechende Einrede erhoben werden. Von wem? An wen? Zustellung möglich?

    Und § 10 Abs. 1 Nr. 8 ZVG teilt auch auf ältere Zinsen fleißig zu.

    Kann man also machen, würde ich aber eher nicht.

    Ich bin Weinkenner. Wenn ich Wein trinke, merke ich sofort: aah, Wein. (Han Twerker)

  • Solange keine ZV läuft, würde ich je nach den Umständen (Bank die gerne mal Briefe verliert? Bausparkasse aus Hameln, die immer den Leuts die Unterlagen komplett schickt und sich dann wundert dass nichts mehr da ist? komisches "Bauchgefühl"?) 3 oder 4 Jahresraten Zinsen hinterlegen lassen. Der Rest ist verjährt.

    (Sorry hatte die PN nicht gesehen)

    Mutig. Damit etwas Verjährt, muss eine entsprechende Einrede erhoben werden. Von wem? An wen? Zustellung möglich?


    Na die Einrede erhebt der neue Eigentümer (denn nach Hinterlegung + Vorlage Löschungsbewilligung des eingetragenen Gl. wird ja umgeschrieben), von dem der auf einmal auftauchende Briefinhaber Kohle haben will. Den habe ich in der Regel da sitzen.

    Aber wie gesagt: Wenn irgendwas komisch ist (neuere Grundschuld, Eigentümer nicht schon lange tot, kein Brief der BSK wonach die Unterlagen bereits im Jahr 1983 an die Eigentümer geschickt wurden (mit mikroverfilmten Rückschein), nicht eine für die ehemalige Raiffeisenkasse Kuhdorf eG - bei deren Abwicklung es amtsbekannt so einige Grundschuldbriefe nicht in das Archiv der VR-Bank Kreisstadt-Kuhdorf und Umgebung eG geschafft haben - eingetragene Grundschuld), dann gerne auch mehr. Oder sogar den gesamten Kaufpreis. Oder Freistellungserklärung durch eingetragene Gläubigerin, wenn sie dem KWG unterliegt.

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  • Solange keine ZV läuft, würde ich je nach den Umständen (Bank die gerne mal Briefe verliert? Bausparkasse aus Hameln, die immer den Leuts die Unterlagen komplett schickt und sich dann wundert dass nichts mehr da ist?)

    wie wahr wie wahr

    :cup: Man sollte - wenigstens versuchen - stets bemüht zu sein. :schreiben

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