Unterhalt/Anfechtung

  • Folgender Sachverhalt:

    Unterhaltsgläubiger(Stadt ) hat in das Einkommen des Schuldners in den letzten 3 Monaten vor Insolvenzantragstellung hineingepfändet aufgrund rückständiger Unterhaltsschulden und daraufhin mtl. jeweils 500,00 Euro erhalten.

    Jetzt stellt sich für mich im eröffneten Insolvenzverfahren die Frage: Was kann ich gemäß § 131 InsO anfechten?

    Vermutlich nur den Betrag, der über den priviligierten Bereich/Vorrechtsbereichs des Unterhaltsgläubigers hinausgeht.

    Hierzu muss ich den Pfändungsbetrag nach § 850 c ZPO für die letzten drei Monate berechnen zunächst. Dies gestaltet sich schwierig, weil der Schuldner aufgrund der Kahlpfändung für rückständige Unterhaltsschulden in den betreffenden 3 Monaten seinen laufenden Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommen konnte. Dies berücksichtigend könnte man sagen, dass der Pfändungsbetrag nach § 850 c ZPO ohne Berücksichtigungen von Unterhaltsverpflichtungen zu ermitteln ist. Dies würde dazu führen, dass ich mehr von der Unterhaltsgläubigerin zurückverlangen kann. Ich frage mich eben nur, ob man rückwirkend das so sagen kann mit der Unterhaltsverpflichtung.

    Ohne die "Knochenpfändung" hätte der Schuldner ja schließlich auch seine laufenden Unterhaltsverpflichtungen bedient und ich müsste dann die Unterhaltsverpflichtungen berücksichtigen bei der Berechnung Pfändungsbetrages nach § 850 c ZPO.

  • Kinder sind auch bei dieser Konstellation zu berücksichtigen, vergl. LG Münster vom 18.07.2001, 5 T 556/01

    Kann aber die komplette Entscheidung nicht einsehen.

    Die Lösung meines Problems . Danke :)

    griffe nur dann, wenn die Stadt nicht aus übergegangenem Recht gepfändet hat (dann hätte nämlich die Unterhaltsvorschusskasse den Unterhalt geleistet, dann bliebe das anfechtbar !)

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

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