Rechtsnachfolge Grundschuld für schweizerische Lebensversicherung

  • Ich bin mal wieder ratlos :confused::
    Im Grundbuch eingetragen ist eine Grundschuld für eine Lebensversicherung (Aktiengesellschaft nach schweizerischem Recht), die seinerzeit eine im Handelsregister eingetragene Zweigniederlassung in Deutschland hatte. Diese Zweigniederlassung ist inzwischen aufgehoben. Mit liegt eine Löschungsbewilligung einer deutschen Lebensversicherung vor nebst Löschungsantrag. Der die Unterschriften der Löschungsbewilligung beglaubigende Notar bescheinigt u.a., dass die eingetragene Gläubigerin sämtliche Aktiva und Passiva, soweit sie sich auf Geschäfte beziehen, die in den Betriebstätten in Deutschland beziehen, durch einen notariellen Einbringungs- und Bestandsübertragungsvertrag, der dem Notar in begl. Abschrift mit Apostille vorlag, auf die deutsche Lebensversicherung übertragen hat. Zu den Geschäften gehören auch alle Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden. Das vorliegende Grundpfandrecht wurde in einer solchen Betriebsstätte begründet. Der Vertrag sei durch die BaFin nach § 14 Abs. 1 S. 1 VAG genehmigt worden. Ich müsste mir wohl -wie bei deutschen Abspaltungen- den Vertrag selbst vorlegen lassen. Habt Ihr vielleicht irgendwelche Tipps (z.B. die gesetzliche Vorschriften in der Schweiz)?

  • Da es bisher keine Antworten gibt: hat noch keiner diesen Fall gehabt? Leider habe ich nicht Hilfreiches finden können....

  • Ich habe jetzt noch ein (schweizerisches) Bundesgesetz vom 03.10.2003 über Fusion, Spaltung, Umwandlung und Vermögensübertragung gefunden, in dem u.a. steht, dass die Vermögensübertragung mit der Eintragung ins Handelsregister rechtswirksam wird. Ich werde den Antrag dann mal beanstanden.

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