Antrag auf Erlass eines KFB gem. § 788 ZPO als europäischen Vollstreckungstitel

  • Hallo zusammen,

    ich habe einen Antrag auf Kostenfestsetzung nach § 788 ZPO vorliegen (zugrundeliegender Titel ist ein Vollstreckungsbescheid des ZeMa Berlin-Brandenburg), in dem die Gläbigerpartei nur in einem Nebensatz noch erwähnt, dass der KFB als "europäischer Vollstreckungstitel benötigt" wird, da der Schuldner in Österreich wohnt und dort vollstreckt werden soll.
    So...nun bin ich ehrlich gesagt zum ersten Mal mit dem Thema europäischer Vollstreckung konfrontiert und finde mich überhaupt gar nicht zurecht. :confused:
    Lieg ich immerhin schon mal richtig in der vagen Annahme, dass ich die EUVTVO zu beachten habe? Das Formular habe ich ja schon mal gefunden. Aber der Verfahrensablauf ist mir mehr als schleierhaft...
    Wie muss ich nun schrittweise vorgehen?

    Es tut mir Leid, aber ich hab wirklich sowas von keine Ahnung und alles, was ich im Internet dazu finden kann, verwirrt mich momentan mehr als dass es mir weiterhilft! Kollegen konnten mir leider auch nicht helfen, es scheint bisher einfach niemand einen solchen Antrag auf dem Tisch gehabt zu haben... :(

  • Hab mich nun mal durchgewühlt...war auf jeden Fall schon mal sehr hilfreich und ich steh nur noch halb auf dem Schlauch ;)

    Ich muss nun also zunächst den Kostenfestsetzungsantrag gem. § 788 ZPO zur Stellungnahme an den Schuldner zustellen lassen gemäß Art. 13 - 15 EuVTVO.
    Formlose Übersendung, wie wir es innerhalb Deutschlands machen, reicht hier nicht aus.
    Soweit richtig?

    Art. 13 EuVTVO zählt ja einige Zustellmöglichkeiten auf.
    Welche Zustellform wählt ihr denn? Habt ihr vielleicht schon Erfahrungen gemacht, was praktibakel ist und was eher nicht?

    So, dann fordern wir bei einem "normalen" 788er gleichzeitig mit Anforderung der Stellungnahme schon mal 3,50 € Zustellauslagen beim Gläubiger an, die wir im KFB dann gleich mit festsetzen.
    Wie handhabt ihr das mit den (Zustell)kosten beim 788er in so einem Auslands-Fall?
    Theoretisch müssten hier ja nun zwei Zustellungen (Höhe?) anfallen, sowie die 20 € Gebühr für die Bestätigung.

  • Hmmm...sind meine Fragen zu doof oder zu schwer? :nixweiss::daemlich:behaemmer

    Gibt es niemanden in "Grenzgebieten", der solche § 788 KFBs immer mal wieder auf dem Tisch hat und da schon ein bisschen Routine entwickelt hat?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!