Ersatznacherbfolge?

  • Der Erblasser hat im priv. Testament verfügt:
    Ich setze meine Ehefrau und meinen Sohn als Erben ein.
    Nacherbe beim Tod meiner Ehefrau ist mein Sohn.
    Nacherbe beim Tod meines Sohnes ist meine Ehefrau.

    Im Erbscheinsantrag des Notars ist (wie üblich) nichts zur Ersatznacherbfolge gesagt.
    Es wird ein Erbschein folgenden Inhalts beantragt:

    Erben des A
    sind seine Ehefrau...
    und sein Sohn....
    - zu je 1/2.
    Die Erben sind jedoch nur Vorerben. Nacherbe ist jeweils der andere von beiden.


    Meiner Meinung nach liegt kein Fall von § 2069 BGB vor. Muss der Erbschein auch enthalten, dass Ersatznacherben nicht benannt sind? :oops:

  • Ich halte es nicht für ausgeschlossen, dass man im Wege der Auslegung für die Frage der Ersatznacherbschaft zu einem anderen Ergebnis gelangen kann, und zwar insbesondere dann, wenn der Sohn im Zeitpunkt der Testierung noch kinderlos war und der Erblasser nicht bedacht hat, dass noch Enkel geboren werden könnten.

  • "Meiner Meinung nach liegt kein Fall von § 2069 BGB vor. Muss der Erbschein auch enthalten, dass Ersatznacherben nicht benannt sind? :oops:[/QUOTE]"


    Muss er nicht. Aber es fehlt der Zeitpunkt des Eintritts der Nacherbfolge.

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