Rechnungslegung über Anteil an der Erbengemeinschaft erforderlich

  • hallo,

    Betreuer teilt im Rahmen des Jahresberichtes mit, dass der Betreute einen gewissen Betrag nach dem Tod des Vaters als Erbteil ausgezahlt bekommen habe. Wie verhalte ich mich ? Muss ich insoweit eine Rechnungslegung anfordern für den Anteil an der Erbengemeinschaft ?

  • hallo,

    Betreuer teilt im Rahmen des Jahresberichtes mit, dass der Betreute einen gewissen Betrag nach dem Tod des Vaters als Erbteil ausgezahlt bekommen habe. Wie verhalte ich mich ? Muss ich insoweit eine Rechnungslegung anfordern für den Anteil an der Erbengemeinschaft ?

    Hat eine Erbauseinandersetzung stattgefunden? §§ 1908i, 1822 Nr. 2 BGB.
    Liegt Dir der Erbauseinandersetzungsvertrag vor?
    Ansonsten Rückfrage an den Betreuer, wie es zu dem Auszahlungsbetrag kam.
    Gab es einen Testamentsvollstrecker, der einen Teilungsplan erstellt hat und aufgrund dessen die Auszahlung erfolgte?
    Der der Auszahlung zugrundeliegende Sachverhalt bedarf somit der Klärung.

  • Und wenn der Betreuer über den Betrag verfügt hat, bedarf es insoweit natürlich auch einer Abrechnung.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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