Anregung Amtslöschung §394 FamFG durch GF- hintergehen von Anmeldung der Liquidation

  • Hallo zusammen, ich bin auf der Suche nach einem BGH Beschluss. Soweit ich weiß gab es da einen..

    Folgender Fall:

    GF reicht postalisch Bilanz ein aus der sich ergibt, dass die Gesellschaft vermögenslos ist. Er regt die Löschung nach §394FamFG an. Nach Monierung meinerseits ("das würde die ihm eigentlich obliegende Liquidationspflicht unterlaufen, dann bräuchten wir ja gar keine Anmeldung der Liquidation mehr und der Antrag muss sowieso per EGVP kommen") kam nur, er hätte sich mit Notaren und Rechtsanwälten besprochen, dass das möglich wäre. Er habe keinerlei Geschäftsvermögen mehr, er könne sich also den Notar nicht leisten sonst wäre die Gesellschaftsbilanz nicht mehr bei 0,00€ sondern bei -xy €.
    Nach Kommentierung dürfen den §394 FamFG ja das FA und andere Behörden sowie Gläubiger und Beteiligte anregen.
    Ich sträube mich aber dagegen, da dies die Liquidationspflicht des GF unterläuft. Wenn ich die Anregung zurückweise, hat er ja nicht mal ein Beschwerderecht lt. Kommentar. Dann könnte ich ihn aber unter Zwangsgeldandrohung zur Liquidationsanmeldung zwingen.

    Nun bin ich der Meinung in der Ausbildung mal etwas von einem BGH Beschluss gehört zu haben, der so in etwa "Kein Geld ist keine Ausrede für das Nichtanmelden" aussagt.

    Hat da jemand was??

    LG und vielen Dank

  • Zum einen habe ich mal das gefunden und teile es Anmeldeverpflichteten im Einzelfall mit:

    „der Notar kann dem Verein unter Umständen nach § 17 Abs. 2 BNotO i. V. m. § 116 ZPO Prozesskostenhilfe gewähren, zumindest wenn Sie selbst als Anmeldeverpflichteter wirtschaftlich nicht in der Lage sind, die Kosten zu tragen.

    Ob die Voraussetzungen hierfür gegeben sind, prüft der beglaubigende Notar.“

    Erzwingen kannst du aber nichts, wenn du nicht sicher weißt, dass ein Auflösungsbeschluss gefasst wurde.

    Das, was du beschreibst, habe ich auch schon gehabt. Da sind wohl schlaue Notare, Rechtsanwälte oder Steuerberater auf den Trichter gekommen, dass man so die Kosten und den Zeitaufwand für die Auflösung und Löschung sparen kann.
    Wenn die Bilanz und Ermittlungen beim Finanzamt pp. Vermögenslosigkeit ergeben, leite ich ein Löschungsverfahren ein; das haben wir aufgrund eines Hinweises nun einmal von Amts wegen zu prüfen, und wenn Vermögenslosigkeit das Ergebnis ist, müssen wir löschen. Worauf willst du ein anderes Vorgehen stützen?
    Anhaltspunkte dafür, dass die Bilanz getürkt wäre, hast du wahrscheinlich nicht.


  • Wenn die Bilanz und Ermittlungen beim Finanzamt pp. Vermögenslosigkeit ergeben, leite ich ein Löschungsverfahren ein; das haben wir aufgrund eines Hinweises nun einmal von Amts wegen zu prüfen, und wenn Vermögenslosigkeit das Ergebnis ist, müssen wir löschen.

    Wir müssen nicht löschen! § 394 FamFG sagt, dass wir löschen können, wenn ein Antrag vom Finanzamt etc. vorliegt. Von müssen kann da keine Rede sein.

    Das mit den Finanzämtern ist bei uns so eine Sache. Bei denen ist eine Gesellschaft bereits vermögenslos, wenn sie postalisch nicht mehr erreichbar ist, oder wenn das Gewerbe abgemeldet wurde oder wenn der Geschäftsführer keine Steuererklärungen mehr einreicht.
    Fragt man beim Finanzamt nach, kommt als Antwort, dass sie über die Vermögensverhältnisse keine Unterlagen haben und somit nicht bestätigen können, dass Vermögenslosigkeit vorliegt.
    Anträge von Finanzämtern weise ich daher in über 70% der Fälle zurück, da sie unbegründet sind.

    Löschung wegen Vermögenslosigkeit ist ein Sonderfall und kein Regelfall. Hier gibt es auch einige Notare/Steuerberater/Rechtsanwälte und sogar Finanzbeamte und Mitarbeiter des Gewerbeamts, die den Geschäftsführern dazu raten. Sie sollen alles vorhandene Vermögen verbraten und dann einen Antrag bei Gericht stellen. Solche Anträge weise ich grundsätzlich zurück wegen Rechtsmissbrauch.

  • Letztlich eine Einzelfallfrage.
    Wenn ein GF mitteilt, die Ges. sei nie aktiv geworden und Vermögen habe sie auch nicht, das Registergericht möge bitte von Amts wegen löschen, machen wir das auch nicht mit.

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