Vorläufiger Streitwert bei Übergang auf Staatskasse

  • Ich hoffe ihr könnt mir helfen. :)

    Vorliegend habe ich ein Scheidungsverfahren, der Antragsgegnerin wurde VKH/PKH bewilligt, ihr wurde eine Rechtsanwältin mittels Beschluss beigeordnet, der werte Richter hat dabei bestimmt, dass die RAin für einen vorläufigen Streitwert von 9500€ beigeordnet wird. Die Beschlussverkündigung soll in 4 Wochen erfolgen. Die RAin stellt jetzt ihren Vergütungsfestsetzungsantrag nach einem Streitwert von 9500€. Ich würde abwarten, ob und welchen Streitwert der Richter im Beschluss endgültig festsetzt, liege ich dabei richtig?

  • Sehe ich wie Andreas.
    Den Übergangsanspruch prüft man ja nach Abschluss des Verfahrens. Und der Vorschuss wird ja bei der abschließenden Festsetzung, sofern noch ein Antrag gestellt werden sollte, berücksichtigt. Ich habe es bisher aber auch noch nicht erlebt, dass der endgültige Streitwert niedriger ist als der Vorläufige.

  • Wie meine beiden Vorredner.

    Da es vorliegend noch nicht um die Prüfung eines Übergangs auf die Landeskasse geht, ist die Überschrift etwas irreführend.

    P.S.: Willkommen im Forum! :)

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

  • Wie meine beiden Vorredner.

    Da es vorliegend noch nicht um die Prüfung eines Übergangs auf die Landeskasse geht, ist die Überschrift etwas irreführend.

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    Stimmt - Willkommen :daumenrau

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