Kosten bei Rücknahme Erbscheinsantrag

  • Hallo !

    Folgender Fall beschäftigt mich gerade:

    Frau A. hat vor einem Jahr einen Antrag auf Erteilung eines Es gestellt, der sie als Alleinerbin ausweisen sollte. Vor Erteilung des Erbscheins ist ein Testament aufgetaucht, dass die Erbfolge ändert.

    Es gibt nun zwei weitere Erben. Erbe B hat in der Zwischenzeit einen Erbschein beantragt, der die 3 Personen als Erben ausweisen soll.

    Frau A. hat ihren Antrag zurückgenommen.

    Welche Kosten fallen an ?

    Ich würde folgende Gebühren erheben :
    Gebühr für den Erbschein
    Gebühr für die e.V.
    Gebühr für die Testamentseröffnung

    Eine Gebühr Nr.12211 KV GNotKG würde ich nicht ansetzen, da sich das gesamte Erbscheinsverfahren nicht durch die Rücknahme der Frau A. erledigt hat.

    Was meint ihr ?

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