Zahlung zwischen Antrag und Erlass eines VB

  • Hallo,
    folgender Fall: MB erlassen, Widerspruch eingelegt, dann zurückgenommen. Antrag auf Erlass eines VB, dieser wird dann wenig später erlassen. Jetzt kommt die Beschwerde mit der Begründung, dass zwischen dem Antragseingang und dem Erlass des VB Zahlungen geleistet wurden und diese im VB hätten berücksichtigt werden müssen. Jetzt die Frage: Auf welchen Zeitpunkt ist abzustellen? Auf den des Antragseingangs oder den des Erlasses des VB? Bei Urteilen ist es ja so, dass Zahlungen nach Klageeingang berücksichtigt werden, aber wie ist es bei Zahlungen nach Eingang des Antrages auf Erlass eines VB? Und wer hätte dann die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen? Ich tendiere zur Nichtabhilfe.

  • In Rn 4 steht, dass Zahlungen zu berücksichtigen sind, die bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist (bezogen auf den MB) geleistet wurden. Nun wurde ja Widerspruch eingelegt, dieser dann zurückgenommen und nachdem der Ast-V Antrag auf Erlass eines VB gesteht hat, Zahlungen geleistet. D.h. doch, wenn der Ast-V den Antrag auf Erlass eines VB stellen durfte, sind Zahlungen, die danach, d.h. zwischen Antragstellung und Erlass des VG, geleistet wurden, nicht zu berücksichtigen.
    Aber das haben wir ja zum Glück nicht zu prüfen, denn wie wulfgerd so schön angeführt hat, ist ja gem. § 700 ZPO der Einspruch das richtige RM, so dass der Richter darüber entscheidet.
    Glück gehabt...:D

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