Anschaffung eines Bettes für rund 3.000,- €

  • Im November habe ich ein Überprüfungsverfahren eingeleitet. Als ich die Ratenhöhe mitgeteilt habe, kam noch ein Beleg über die Aufnahme eines Darlehns zur Anschaffung eines Bettes für rund 3.000,- €, eingegangen im Februar.
    Dabei lag ein Attest, dass die Anschaffung eines Bettes (statt bisher Schlafcouch) und die Aufnahme von Sport EMPFOHLEN wird.
    Welcher Arzt empfiehlt das nicht?
    Der Kaufpreis ist m.E. unangemessen hoch und die Verbindlichkeit wurde auch in Kenntnis des Überprüfungsverfahrens eingegangen.

    Wie würdet ihr das bewerten? Grundsätzlich ist ein Bett schon eine Notwendige Anschaffung. Ich hab Bedenken wegen dem Preis und des Kaufdatums.

  • Ich welchem Rahmen willst du da jetzt entscheiden, wurde RM gegen deine Entscheidung eingelegt?

    Du hast bei den Raten wohl die Kreditraten nicht berücksichtigt (da keine Kenntnis), m.E. würde ich auch dazu tendieren diese nicht zu berücksichtigen (unangemessen hoch).

  • Vermutlich hat es Atze so gemacht, dass er erst ein Anhörungsschreiben mit der Berechnung zur Stellungnahme geschickt hat (mache ich vor meinen Entscheidungen auch so). Das Darlehen selbst würde ich eher nicht berücksichtigen. Beispielhaft nehme ich immer auf Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 28. Juli 2011 – 4 W 362/11 Bezug:


    Bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist die Berücksichtigung von Schuldverpflichtungen als
    besondere Belastung im Rahmen des § 115 ZPO (nur) dann angemessen, wenn diese Schulden
    nicht in Kenntnis des bevorstehenden oder schon begonnenen Prozesses eingegangen sind,
    m.a.W. eingegangene Schuldverpflichtungen sind nur dann Einkommens mindernd zu berücksichtigen,
    wenn sie vor Prozessbeginn erfolgt sind.

    Und selbst wenn man davon eine Ausnahme macht, weil die Anschaffung zwingend erforderlich war, könnte man den Preis von 3.000€ in Zweifel ziehen (warum war es nötig ein so teures Bett zu kaufen?). Ich hatte dieses Problem oft bei teuren Autos (ich habe einen ländlichen Bezirk, in dem man ein Auto oft zur Wahrnehmung des Berufs braucht, da die öffentlichen Verkehrsmittel nicht weit her sind). Bisher habe ich mich mit der PKH Partei oft so geeinigt, dass ich nur die Kosten eines angemessenen KFZs berücksichtige (also die Darlehensraten nur teilweise anerkannt habe).

  • Vermutlich hat es Atze so gemacht, dass er erst ein Anhörungsschreiben mit der Berechnung zur Stellungnahme geschickt hat (mache ich vor meinen Entscheidungen auch so)

    Genau so ist es! Eine Entscheidung ist bisher noch nicht ergangen, ergo kein RM.

    Stellt sich jetzt nur die Frage, was ist Angemessen bei der Anschaffung eines Bettes. Es gibt ja preiswerte Betten und nach oben sind dem keine Grenzen gesetzt. Ich würde das ins Verhältnis zum Einkommen setzten. Wäre aber alles gewürfelt und aus dem Bauch raus bestimmt.

    Man kann es ja mal auf ein RM ankommen lassen und das OLG damit beschäftigen:)

  • Vermutlich hat es Atze so gemacht, dass er erst ein Anhörungsschreiben mit der Berechnung zur Stellungnahme geschickt hat (mache ich vor meinen Entscheidungen auch so)

    Genau so ist es! Eine Entscheidung ist bisher noch nicht ergangen, ergo kein RM.

    Stellt sich jetzt nur die Frage, was ist Angemessen bei der Anschaffung eines Bettes. Es gibt ja preiswerte Betten und nach oben sind dem keine Grenzen gesetzt. Ich würde das ins Verhältnis zum Einkommen setzten. Wäre aber alles gewürfelt und aus dem Bauch raus bestimmt.

    Man kann es ja mal auf ein RM ankommen lassen und das OLG damit beschäftigen:)

    Also in Anbetracht dessen, dass dem Schuldner bewusst sein müsste, dass er noch erhebliche Verbindlichkeiten aus dem Gerichtsverfahren hat, sollte ein Bett am unteren Ende des Preisrahmens angemessen sein ;). Ansonsten: Mut zur Entscheidung, wenn jemand unzufrieden ist, gibt es ja noch das Beschwerdegericht.

  • Frag doch mal bei dem Jobcenter Deiner Stadt nach, welche Anschaffungskosten die für ein Bett momentan als angemessen erachten. Die geben ja auch Darlehen für die Anschaffung notwendiger Sachen bzw. übernehmen es im Rahmen einer Erstausstattung.

    Das Jobcenter Wuppertal nennt z. B. 60 € für Rahmen und 125 € für Matratze als angemessen (Stand 08/2013, klick).

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