Inhaltlich verschiedene Ausfertigungen

  • Mir liegt leider kein Kommentar zum Beurkundungsgesetz vor. Daher richte ich meine Frage an euch.

    Im Zuge der Eintragung einer AV habe ich vor einem Monat den Notar als Ergänzung zur Eintragungsmitteilung darauf hingewiesen, welcher Passus der Urkunde (1. Ausfertigung lag mir vor) der zukünftigen Eigentumsumschreibung entgegensteht.

    Nun wird mir die dritte Ausfertigung mit dem Antrag auf Eigentumsumschreibung eingereicht. Der von mir damals bemängelte Abschnitt wurde grundlegend geändert, ohne irgendwelche Hinweise, dass die Urschrift falsch wiedergegeben wurde, die Ausfertigungen berichtigt wurden, etc.

    Ich habe also in meiner Akte die erste und die dritte Ausfertigung verschiedenen Inhalts. Es wird die Übereinstimmung mit der Urschrift bescheinigt...

    Der Antrag als solcher wäre vollzugsreif. Was mache ich denn jetzt hinsichtlich der Ausfertigungen?

  • Ich habe einen Kommentar zum BeurkG (Winkler) und nutze ihn auch häufig ...:D

    Grundsätzlich kommt nach Beendigung der Beurkundung zur Berichtigung einer Urkunde das Verfahren nach § 44 a Abs. 2 BeurkG in Betracht.
    Einer entsprechenden Berichtigung sind "offensichtliche Unrichtigkeiten" zugänglich, wobei die offensichtliche Unrichtigkeit vom Standpunkt der Vertragsparteien/Notar aus zu beurteilen ist. Dass die Unrichtigkeit offensichtlich ist, muss sich also nicht aus der Urkunde selbst ergeben, "offensichtlich" ist eine Fehler auch dann, wenn sich dies aus anderen Umständen für jeden ergibt, der diese Umstände kennt. Es genügt also, wenn die Unrichtigkeit für den Notar offensichtlich ist. Deshalb kann z.B. auch eine falsche Grundstücksgröße oder ein falscher Kaufpreis nach § 44 a Abs. 2 BeurkG berichtigt werden, wenn nur feststeht, was von allen wirklich gewollt ist (RdNr. 18 zu § 44 a BeurkG, Winkler).

    Wie dann die Ausfertigung einer berichtigten Urkunde zu erstellen ist, ist bislang von der Rechtsprechung nicht behandelt. Die Literatur steht jedoch einhellig auf dem Standpunkt, dass bei nachträglicher Berichtigung offensichtlicher Schreibfehler/Unrichtigkeiten in der Ausfertigung unmittelbar der berichtigte Text aufgenommen werden kann. Durch die Berichtigung wird die ursprüngliche Urkunde rückwirkend geändert. (RdNr. 33 zu § 44 a BeurkG, Winkler).

    Grundsätzlich ist also möglich, dass du jetzt eine völlig andere Ausfertigung vorgelegt bekommst, ich würde aber prüfen, ob das Berichtigungsverfahren nach § 44 a BeurkG überhaupt anwendbar war. Da habe ich schon die tollsten Sachen erlebt! ;)

    Die meisten Probleme lösen sich von selbst - man darf sie nur nicht dabei stören.

  • Meckern:D

    Ich würde eine Zwischenverfügung erlassen, in der ich darauf hinweise, dass die vorgenommenen Änderungen m.E. einer Berichtigung offensichtlicher Unrichtigkeiten gem. § 44 a BeurkG nicht zugänglich waren und daher eine gesonderte Berichtigungsurkunde gem. § 44 a Abs. 2 Satz 3 BeurkG erforderlich ist.

    Leider ist nicht bei allen Notaren das korrekte Verfahren nach § 44 a BeurkG bekannt. Sprachlos machte mich vor einiger Zeit die Auskunft aus einem Notariat, § 44 a BeurkG würden sie nicht kennen und einen Kommentar zum BeurkG hätten sie nicht ...

    Die meisten Probleme lösen sich von selbst - man darf sie nur nicht dabei stören.

  • ... und einen Kommentar zum BeurkG hätten sie nicht ...

    Den habe ich ja auch nicht :oops:.

    Ich danke dir! So werde ich jetzt vorgehen, zumal auch noch ein anderes Problem durch Zwischenverfügung benannt werden muss. Ich war mir nur nicht sicher, ob die Urkunde ggf. voll und ganz unbrauchbar ist, da Einheitlichkeiten bescheinigt werden, die es offensichtlich nicht gibt.

  • Auf Grund des Umfangs und des Inhalts der Änderungen können diese m. E. nicht unter § 44a BeurkG fallen.


    Darauf (Umfang und Inhalt der Änderungen) kommt es aber wie gesagt nicht an. Maßgebend ist, dass die Unrichtigkeit "offensichtlich" (für den Notar!) ist.

    Ich würde mir den Berichtigungsvermerk vorlegen lassen.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

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