Nachlasswert ohne Bestattungskosten

  • Hallo,

    wo steht denn im Gesetz, dass ich die Bestattungskosten und auch Kosten für die Urkundenbeschaffung für die Erben (Abstammungsurkunden) bei der Errechnung des Nachlasswertes nicht berücksichtigen darf?

    Danke schon mal!

  • Ich nehme an, du brauchst das für die Kostenberechnung (?):
    § 40 Abs. 1 Satz 2 GNotKG. Da sind nur Erblasserverbindlichkeiten genannt, nicht aber Erbfallschulden. Genauer auch:
    Korintenberg/Sikora, 19. Aufl. 2015, GNotKG § 40 Rn. 11-37.

    Urkundenbeschaffungskosten würde ich ebenfalls darunter packen, da auch diese Kosten erst für das Erbscheinsverfahren anfallen, aber nicht aus Erblasserverbindlichkeiten stammen.

    Oder, um aus Goethes "Faust", Teil I, Zeile 2667 zu zitieren: "Nein!"

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