Löschung/Übergang Dienstbarkeit im Umlegungsverfahren

  • In einer Umlegung ist das Flst. 100 (2.500 m²) laut Angabe der Umlegungsbehörde "mit einer Fläche von 1.000 m² in die Umlegung einbezogen".

    Die Umlegungsbehörde teilt in ihrem Ersuchen u.a. mit, dass eine bisher an Flst. 100 lastende Dienstbarkeit an der in die Umlegung einbezogenen Fläche von 1.000 m² zu löschen und im Übrigen auf das neu entstandene Flst. 100 mit der Restfläche von 1.500 m² zu übertragen ist.

    Ich würde in Spalte 2 der Abt. II die bisherige BV röten und die neue BV-Nr. einfügen. Mir ist allerdings nicht ganz klar, wie der Rückseitenvermerk hierzu lautet. M.E. kann ich nicht schreiben, dass die Dienstbarkeit an dem gesamten Flst. 100 alt erloschen ist. Dies wäre ein Widerspruch, da sie teilweise übergegangen ist.

    Was meint Ihr? Wie würdet Ihr das formulieren?

  • Der Vermerk könnte lauten: Anstelle des BVNr. (alt) ist BVNr. (neu) getreten, eingetragen am...

    Aber:
    Streng genommen ist es eine Löschung des Rechts am alten Grundstück und eine Neueintragung am neu entstandenen Grundstück. dies ist insbesondere von Bedeutung, wenn seit Eintragung der Dienstbarkeit seinerzeit weitere Rechte im Grundbuch eingetragen wurde - wegen des Rangverhältnisses.
    Mit dem Veränderungsvermerk in Abt. II wird suggeriert, dass das Recht immer noch seit dem damaligen Zeitpunkt der Eintragung besteht. Das tut es aber nicht. Denn am neuen Grundstück ist es erst jetzt entstanden.
    Eigentlich müsste das Ersuchen auch entsprechend formuliert sein.....

    Wo das Gesetz nicht hilft, da muss Klugheit raten. (J. W. Goethe)

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