Kroatischer Staatsbürger mit Grundbesitz in Deutschland

  • Ein kroatischer Staatsbürger mit Grundbesitz in Deutschland ist in Kroatien verstorben, wo er seinen Aufenthalt und Wohnsitz hatte.

    Der mutmaßliche Erbe legt eine Art Erbenbescheinigung aus Kroatien vor, die in deutsch übersetzt wurde. Hierin wird bescheinigt, dass er Erbe ist und das Grundbuchamt ersucht, den Grundbesitz auf ihn umzuschreiben.

    Hat jemand so etwas schon einmal gehabt?

    M.E. ist die genannte Bescheinigung nicht geeignet, einen Grundbesitz in Deutschland umzuschreiben. Was aber muss vorgelegt werden und wer ist für die Erteilung eines Erbnachweises zuständig?

  • § 35 GBO und Art. 4 EUErbVO halte ich hier für einschlägig. Also Europäisches Nachlasszeugnis, bei letztem gewöhnlichen Aufenthalt in Kroatien von dem dort für die Nachlasssache zuständigen Gericht.

    Oder, um aus Goethes "Faust", Teil I, Zeile 2667 zu zitieren: "Nein!"

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