Hallo zusammen,
ich hab hier mal eine allgemeine Frage.
Bei uns kommt es öfter vor, dass zur Löschung aufgrund Todesnachweis von Wohnungsrechten, Nießbräuchen etc. Sterbeurkunden der Berechtigten vorgelegt werden, die nur gültig sind für Angelegenheiten der gesetzlichen Sozialversicherung (Steht oben auf den Urkunden groß und breit drauf). Beanstandet Ihr das und verlangt eine "uneingeschränkte" Sterbeurkunde oder lasst ihr das gelten, nachdem ja wohl trotzdem feststeht, dass der/die Berechtigte verstorben ist ?
Bin auf eure Meinungen gespannt. Hier wird es unterschiedlich gesehen...