Schenkung an Minderjährigen mit weißrussischer Mutter

  • Hallo,

    folgender Fall:

    Ein Grundstück soll verschenkt werden von der Oma an ihr Enkelkind (Kind ihres Sohnes). Laut notarieller Urkunde wird das Kind vertreten durch die Mutter, diese ist ausgewiesen durch Vorlage ihres Reisepasses der Republik Weißrussland. Der Vater (Deutscher) ist auch anwesend (er bekommt andere Grundstücke geschenkt), handelt aber nur für sich selbst. Die Eltern sind nicht verheiratet.

    Zunächst würde ich mir irgendwie nachweisen lassen, dass die Mutter tatsächlich alleinvertretungsberechtigt ist (z.B. Bescheinigung des Standesamtes, dass keine Sorgeerklärungen abgegeben wurden).

    Jetzt habe ich mich aber gefragt, ob ich denn hier einfach deutsches Recht anwenden kann? Die wohnen zwar alle hier, aber die Mutter scheint ja die weißrussische Staatsbürgerschaft zu haben ... vom Kind weiß ich es nicht. Wer weiß schon, wie die Vertretung des Kindes nach weißrussischem Recht aussähe? Art 21 EGBGB sagt zwar, dass der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes maßgeblich ist ... aber soweit ich das überblicke, scheint es da wohl ggf. vorrangige Staatsverträge etc. zu geben, da wirds richtig kompliziert...

    Bin grad etwas überfragt. :(

  • Ich würde hier noch Art. 5 KSÜ mit in den Gedankentopf werfen. Zumindest Russland müsste dem beigetreten sein, aber Weißrussland....

    Halte es aber hier nichtsdestotrotz für wichtig, erstmal die Staatsangehörigkeit des Kindes zu klären. Vielleicht löst es sich dann eh auf.

    Oder, um aus Goethes "Faust", Teil I, Zeile 2667 zu zitieren: "Nein!"

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