Hallo,
ich bitte mal um Eure Meinung in einer Kostensache:
Der A reicht Klage gegen den B beim Amtsgericht ein. Die Klage ist zulässig und begründet.
Kurz nach Anhängigkeit, aber vor Rechtshängigkeit, entspricht der B dem Hauptantrag der Klage.
A zieht daraufhin die Klage zurück, nachdem er kurz zuvor den einfachen Satz an Gerichtsgebühren bezahlt hat.
Einen Antrag auf eine Kostengrundentscheidung stellt der A noch nicht, da er sich die Möglichkeit einer Kostenerstattungsklage offen halten will.
Zwei (!) Tage später ergeht eine Kostengrundentscheidung des Gerichts, in der dem A die Kosten auferlegt werden. (Anm.: Der B hat auch keinen Antrag gestellt.)
Weshalb ergeht hier so schnell eine Kostengrundentscheidung ?
Gruß Perry