Hallo liebe Kollegen.
Ich habe folgendes Problem:
Die Verstorbene hat einzig ein handschriftliches Testament hinterlassen.
In diesem hat die Verstorbene bestimmt, dass eine Nichte ihres vorverstorbenen Mannes "alles in die Hand nehmen und erledigen soll".
Weiter hat die Verstorbene in ihrem Testament über ihre persönliche Habe und über ihr Bankvermögen verfügt und dies in einzelnen Beträgen einzelnen Personen zugewiesen. Hierbei erfolgten Zuweisungen an die Kirche, die Verwandten ihres Mannes und nur einzelne Verwandte von ihr. U.a. wurde die Schwester der Verstorbenen bedacht, die Schwester war jedoch kinderlos vorverstorben. Somit stellt sich die Frage, wer den an die Schwester zugewiesenen Betrag von 55.000,- Euro erhalten soll. Nach Beibringung der Kontenstände zum Zeitpunkt der Testierung wurden jedoch über ca. 37.000,- Euro Bankvermögen nicht verfügt. Ferner hatte die Verstorbene am Todestag noch ca. 1.000.000,- Euro an Münzen, Gold und Bargeld zu Hause, welches sie vor einem guten Jahr vor ihrem Tode an die im Testament Genannten mit Hilfe eines Steuerberaters verschenkte. Wenn man auf den Zeitpunkt der Testierung abstellt, so hatte die Verstorbene nicht über ihr gesamtes Vermögen verfügt, so dass ich zu einer gesetzlichen Erbfolge mit Vermächtnissen tendiere. Ist dies richtig?
Die gesetzlichen Erben in diesem Fall sind die Erben der dritten Ordnung, welche von den Beteiligten, auch nicht von der Nichte, in Erfahrung gebracht werden konnten.
Ich ordnete sodann Nachlasspflegschaft an für den Wirkungskreis Erbenermittlung und Sicherung und Verwaltung. Ferner hatte ich auch ehrlich gesagt Bedenken aufgrund der erfolgten Schenkungen. Die Verstorbene stand nicht unter Betreuung, jedoch war die oben erwähnte Nichte des Mannes Vorsorgebevollmächtigte, jedoch hat laut deren Aussage die Schenkungen die Verstorbene auf ihren freien Willen und Wunsch getätigt (die Nichte des Mannes wurde hierbei auch bedacht).
Ich bin mir jedoch nun nicht mehr sicher, ob die Anordnung der Nachlasspflegschaft so richtig war, da die Nichte mutmaßlich als Testamentsvollstreckern eingesetzt ist und sodann ja nach der Rechtsprechung kein Sicherungsanlass besteht.
Aber wie soll ich dann weiter machen? Testamentsvollstreckerin befragen, ob sie das Amt annimmt, Nachlasspflegschaft aufheben und sodann einen Erbenermittler beauftragen?
Vielen Dank.