Nachlasspflegschaft richtig angeordnet?

  • Hallo liebe Kollegen.

    Ich habe folgendes Problem:
    Die Verstorbene hat einzig ein handschriftliches Testament hinterlassen.
    In diesem hat die Verstorbene bestimmt, dass eine Nichte ihres vorverstorbenen Mannes "alles in die Hand nehmen und erledigen soll".
    Weiter hat die Verstorbene in ihrem Testament über ihre persönliche Habe und über ihr Bankvermögen verfügt und dies in einzelnen Beträgen einzelnen Personen zugewiesen. Hierbei erfolgten Zuweisungen an die Kirche, die Verwandten ihres Mannes und nur einzelne Verwandte von ihr. U.a. wurde die Schwester der Verstorbenen bedacht, die Schwester war jedoch kinderlos vorverstorben. Somit stellt sich die Frage, wer den an die Schwester zugewiesenen Betrag von 55.000,- Euro erhalten soll. Nach Beibringung der Kontenstände zum Zeitpunkt der Testierung wurden jedoch über ca. 37.000,- Euro Bankvermögen nicht verfügt. Ferner hatte die Verstorbene am Todestag noch ca. 1.000.000,- Euro an Münzen, Gold und Bargeld zu Hause, welches sie vor einem guten Jahr vor ihrem Tode an die im Testament Genannten mit Hilfe eines Steuerberaters verschenkte. Wenn man auf den Zeitpunkt der Testierung abstellt, so hatte die Verstorbene nicht über ihr gesamtes Vermögen verfügt, so dass ich zu einer gesetzlichen Erbfolge mit Vermächtnissen tendiere. Ist dies richtig?
    Die gesetzlichen Erben in diesem Fall sind die Erben der dritten Ordnung, welche von den Beteiligten, auch nicht von der Nichte, in Erfahrung gebracht werden konnten.
    Ich ordnete sodann Nachlasspflegschaft an für den Wirkungskreis Erbenermittlung und Sicherung und Verwaltung. Ferner hatte ich auch ehrlich gesagt Bedenken aufgrund der erfolgten Schenkungen. Die Verstorbene stand nicht unter Betreuung, jedoch war die oben erwähnte Nichte des Mannes Vorsorgebevollmächtigte, jedoch hat laut deren Aussage die Schenkungen die Verstorbene auf ihren freien Willen und Wunsch getätigt (die Nichte des Mannes wurde hierbei auch bedacht).
    Ich bin mir jedoch nun nicht mehr sicher, ob die Anordnung der Nachlasspflegschaft so richtig war, da die Nichte mutmaßlich als Testamentsvollstreckern eingesetzt ist und sodann ja nach der Rechtsprechung kein Sicherungsanlass besteht.
    Aber wie soll ich dann weiter machen? Testamentsvollstreckerin befragen, ob sie das Amt annimmt, Nachlasspflegschaft aufheben und sodann einen Erbenermittler beauftragen?

    Vielen Dank.

  • Ich hätte dich jetzt so verstanden, dass der Nachlasspflegern es der Testamentsvollstreckerin überlässt, die Vermächtnisse zu erfüllen, sie dabei auch kontrolliert und sodann von der Testamentsvollstreckerin als Vertreter der unbekannten Erben das Restvermögen entgegennimmt. Die Testamentsvollstreckung ist erledigt und der Nachlasspfleger macht weiter. Das spricht doch für eine Nachlasspflegschaft.


  • ...
    Ferner hatte die Verstorbene am Todestag noch ca. 1.000.000,- Euro an Münzen, Gold und Bargeld zu Hause, welches sie vor einem guten Jahr vor ihrem Tode an die im Testament Genannten mit Hilfe eines Steuerberaters verschenkte.
    ...

    Wie geht das? :gruebel:


    Ist nun noch aktuell Geld etc. vorhanden (genügend für die einzelnen Zuwendungen), ist das Geld usw. schon weg oder würde für etwaige Erben etwas übrig bleiben?

  • Es könnte zusammenpassen, wenn die Münzen bereits "verschenkt" waren, aber noch nicht herausgegeben.

    Das würde allerdings die Wirksamkeit der Schenkung problematisch machen, denn ein formell gültiges Schenkungsversprechen setzt Beurkundung voraus (nicht Mithilfe des Steuerberaters) und die Heilung des unwirksamen Schenkungsversprechens setzt regelmäßig Übergabe voraus, § 518 BGB.


    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Ich muss jetzt noch einmal blöd zum Sachverhalt nachfragen. Ist es richtig, dass sie außer ihrer verstorbenen Schwester noch weitere eigene Verwandte bedacht hat? Über die müsste man doch die weitere Verwandtschaft ermitteln können.
    Wenn die Verstorbene quasi ihr gesamtes Vermögen (so verstehe ich den Sachverhalt) zu Lebezeiten und testamentarisch einem bestimmten Personenkreis zukommen lässt, ist m.E. schon fraglich, ob die Verstorbene dann wollte, dass gesetzliche Erbfolge in der dritten Ordnung eintritt (die sie wohl anscheinend zumindest teilweise nicht einmal kannte) und die viel größeren Zuwendungen nur Vermächtnisse sein sollten. Ich würde hierzu vielleicht einmal die Beteiligten und wohl auch den Steuerberater anhören.

  • Zum Zeitpunkt der Testierung verfügte die Verstorbene nicht über die 1.000.000,- Euro an Wertgegenständen.
    Ferner verfügte sie nicht über ca. 37.000,- Euro. Die im Testament Genannten erhielten feste Beträge.

    Daher sehe ich schon eine Erben- oder Miterbenstellung der gesetzlichen Erben.

    Die im Testament genannten Verwandten der Verstorbenen konnten die gesetzlichen Erben mir nicht mitteilen, da sie nur einzelne Verwandte von einer sehr umfangreichen Erbordnung der 3. Ordnung sind.

  • Vielleicht hat sie über die 1.000.000 € Wertgegenstände nicht testamentarisch verfügt, weil sie bereits wusste, dass sie diese verschenken wird?
    Und in welcher Form hat sie die Gegenstände verschenkt, wenn keine Übergabe erfolgt ist? Gibt es darüber eine schriftliche Anweisung, die (unabhängig von der Formwirksamkeit) evtl. auch als Testament zu eröffnen ist?
    Oder - ganz wilder Gedanke - sollte die Formulierung "die Nichte soll alles in die Hand nehmen und erledigen" vielleicht sogar eine Alleinerbschaft ausdrücken? Dass die Nichte also den Rest behält?

    Ohne genaue Kenntnis aller Daten und ohne Anhörung der Beteiligten scheint eine Meinungsbildung schwierig.

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