Hallo,
ich habe folgendes Problem:
In einer Teilungsversteigerung habe ich eine bedingte und befristete Rückauflassungsvormerkung für die Gemeinde X.Bedingung war, dass die Eigentümer das Grundstück innerhalb von 5 Jahren ab Kaufvertragsdatum ( 28.03.2000) in ortsüblicher Weise bebauen.
Dies ist jedoch nicht erfolgt.
Frage: Ist es sinnvoll die Gemeinde zu kontaktieren, m.d.B. um Mitteilung, ob sie gemäß Kaufvertag auf dieses Recht verzichtet oder soll ich einfach einen Wert bestimmen?
Wie hoch würdet Ihr diesen Wert ansetzen?
Verkehrswert des Grundstücks ist 60.000 EURO.
Weiterhin besteht ein dingliches Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle für obige Gemeinde X.
In der Teilungsversteigerung kann ich dies jedoch vernachlässigen, d.h., ich setze den Wert diesbezüglich auf 0,00 EURO fest.Stimmt dies so?Auf den Wert 0,00 EURO bin ich deshalb gekommen, da der Wert des Grundstücks 60.000 EURO beträgt und die eingetragen Rechte in Abt.III aber höher als der Wert sind.
Für Eure Antworten wäre ich dankbar.
Schöne Grüße
Europa