Abschließende Grundbuchberichtigung nach zwei Erbfolgen

  • Ehemann und Ehefrau sind je zu 1/2 im Grundbuch als Eigentümer eingetragen. Der Ehemann ist 01.03.2016, die Ehefrau am 05.04.2016 verstorben. Erbfolge aufgrund eines Erbvertrags. Nach diesem ist zunächst die Ehefrau Alleinerbin, der einzige Sohn Schlusserbe geworden, der im Wege der Grundbuchberichtigung in Alleineigentum im Grundbuch eingetragen werden will.

    Sind in Spalte 4 beide Erbfolgen zu verlautbaren oder nur die abschließende, nach welcher der Sohn Schlusserbe geworden ist?

  • Ich würde wie bei einer Kettenauflassung nur die letzte Erbfolge eintragen.
    Beide Erbfolgen nur, wenn der Sohn bereits Miterbe nach seinem Vater geworden wäre.

  • Ich trage nur den Schlusserben ein und in Spalte 4 nur die Grundlage der Entragung (hier: Erbvertrag). Die aufeinanderfolgenden Erbfolgen ergeben sich dann aus dem Grundbuch und der dazugehörigen Grundakte...:)

    10 von 9 Juristen können kein Mathe...
    Niveau ist keine Hautcrème!

  • Im vorliegenden Fall würde ich die Eintragungsgrundlage (den Erbvertrag) nur einmal aufführen, weil es halt nur eine Urkunde ist.

    Wenn allerdings z.B. mehrere Erbscheine/Testamente vorliegen, führe ich in Spalte 4 alle auf, die Grundlage der Berichtigung waren.

  • Im vorliegenden Fall würde ich die Eintragungsgrundlage (den Erbvertrag) nur einmal aufführen, weil es halt nur eine Urkunde ist.

    Wenn allerdings z.B. mehrere Erbscheine/Testamente vorliegen, führe ich in Spalte 4 alle auf, die Grundlage der Berichtigung waren.

    So mache ich es auch. Dadurch das beide (ehemaligen) Eigentümer gerötet sind, ein neuer Eigentümer im Grundbuch steht und in Spalte 4 ein Erbvertrag vermerkt ist, ist die Sache für mich sonnenklar, was da passiert ist.

    :cup: Man sollte - wenigstens versuchen - stets bemüht zu sein. :schreiben

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