Ehemann und Ehefrau sind je zu 1/2 im Grundbuch als Eigentümer eingetragen. Der Ehemann ist 01.03.2016, die Ehefrau am 05.04.2016 verstorben. Erbfolge aufgrund eines Erbvertrags. Nach diesem ist zunächst die Ehefrau Alleinerbin, der einzige Sohn Schlusserbe geworden, der im Wege der Grundbuchberichtigung in Alleineigentum im Grundbuch eingetragen werden will.
Sind in Spalte 4 beide Erbfolgen zu verlautbaren oder nur die abschließende, nach welcher der Sohn Schlusserbe geworden ist?