[FONT="]Hallo zusammen![/FONT]
[FONT="]Ich habe mich 2016 beim OLG Oldenburg zum Studium der Rechtspflege beworben, aber leider eine Absage bekommen. Ich werde meine Ausbildung als ReNo-Fachangestellte dieses Jahr beenden und mein Abitur habe ich auch. Ist es sinnvoll jetzt erst einmal Berufserfahrung zu sammeln, um mich dann in ein oder zwei Jahren nocheinmal zu bewerben? Oder ist aufgrund meiner ersten Bewerbung "der Zug abgefahren"?
Viele Grüße!
Danke [/FONT]