KFA wg. Wettbewerbsverstoß

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    Hallo,
    ich soll einen KFA machen und bin regelrecht überfordert und brauche Eure Hilfe.
    Mandant kommt mit Klage wg. Wettbewerbsverstoß zu uns. Wir zeigen die Vertretung an und beantragen die Klage abzuweisen. Es erfolgt Gütetermin. Zwischenzeitlich erhält Mandant einen Bußgeldbescheid v. d. Städteregion :,,verletzte Bestimmung der Handwerksordnung Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit". Dagegen legen wir bei der Städteregion Einspruch ein. Wir fertigen noch einige Schriftsätze /Stellungnahme an die Gegenseite Landgericht. Am Gütetermin teilgenommen und ein weiterer Termin zur mündlichen Verhandlung wird bestimmt und auch teilgenonnem. Wiederum Termin zur Verkündug einer Entscheidung wird bestimmt. Urteil: Die Kage ist ist zulässig und begründet. Der Zahlungsantrag hat seine Grundlage in § 12 Abs. 1 Satzt 2 UWG. Die Zinsentscheidung fogen §§ 91, 709 ZPO, Der Schriftstz v. .... rechtfertigt keine andere Entscheidung. Streitwert bis15.000,00 €. Gegenanwalt beantragt Urteil dahin zu ergänzen, dass dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits auferlegt weren, da das Gericht über die Kosten des Rechtsstreits nicht entschieden hat. Es erfolgte ein Verhandlungstermin über den Ergänzungsantrag ( Haupttermin ??) Wir beantragten im Termin das Rechtlicheanzu erkennen . Termin zur Verkündung einer Entscheidung wurde bestimmt. Im Urteil hieß es : Der Tenor des Urteils vom ...wird dahin ergänzt, dass die Kosten des Rechtsstreits die Beklagten tragen. In dem Urteil ist durch Versehen die Kostenentscheidung unterblieben . Dies ist nachzu holen. Wie sich aus dem Urteil vom ... ergibt sollen die Kosten des unterlegenes Teil auferlegt werden . In vollem Umfang unterlegen waren aber die Beklagten so dass auf die Ergänzng wie aus dem Tenor ersichtlich vorzunehmen Streitwert 500,00 € gibt.

    Nun weiss ich nicht welchen Streitwert ich nehmen soll 15.000,00 ? 500,00 ??:confused:
    Müsste im KFA auch der Einspruch bzw. Bußgeldbescheid Verwaltungbehörde eingebracht werden.?
    Wie schon gesagt, stehe wirklich total auf dem Schlauch da ich KFA`s selten machen und so einen Fall noch nicht hatte.
    Wäre für Eure Hilfe und Erklärung wirklich dankbar.

    Streitwert:15.000,00 € ???
    1,3 Verfahrensgebühr
    1,2 Terminsgebühr
    7005 Abwesenheitsgeld für (3 Termine)
    7003 Kfz Benutzung für (3 Termine)
    7002
    7008[/FONT]

  • Meinst Du mit KFA einen Antrag nach § 11 RVG gegen den eigenen Mandanten (ihr habt doch den unterlegenen Beklagten vertreten, oder?)?
    Wenn ja, so ist Deine Annahme richtig.
    Die Kosten des Bußgeldverfahrens könnt ihr im Rahmen des § 11 RVG nicht festsetzen lassen, da es sich nicht um die Kosten des (dieses) Rechtsstreits handelt.

    Wichtige Entscheidungen fällt man mit Schnick Schnack Schnuck

  • [FONT=&amp]Hallo,
    vielen Dank für Deine Antwort. War mir nicht sicher Kostenfestzung nach § 11 RVG( jetz weiß ich es ja ;)) da schon wie geschrieben dies noch nicht gemacht habe.[/FONT]

    • [FONT=&amp]Jedoch weiss ich nicht welchen Streitwert ich nehmen soll 15.000,00 ? 500,00 ??:confused: und ob die genannten Positonen so richtig sind.[/FONT]:gruebel: Wäre schön wenn man mir hier nochma helfen würde.


    [FONT=&amp][/FONT]

    [FONT=&amp]
    Streitwert:15.000,00 € ??? 500,00 €
    1,3 Verfahrensgebühr
    1,2 Terminsgebühr
    7005 Abwesenheitsgeld für (3 Termine)
    7003 Kfz Benutzung für (3 Termine)
    7002
    7008[/FONT]

  • Streitwert jedenfalls bis 16.000,00 € (da mögen sich jetzt die wahren Experten äußern, ob 15.000,00 € oder 15.500,00 €, aber da es innerhalb derselben Gebührenstufe ist -> geschenkt); die Gebühren und Auslagen sind richtig.

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