Vergütung für VKH-Überprüfung

  • Liebe Kollegen,

    in einem Verfahren berechnet der Rechtsanwalt für das VKH-Überprüfungsverfahren eine Gebühr nach VV 3335 RVG zzgl. Auslagen und Ust. mit der Begründung, dass zwischen der Beendigung des Verfahrens (RK seit 10.09.2013) und der erneuten Überprüfung im Januar 2017 mehr als zwei Jahre liegen und dies erneut eine Gebühr nach VV 3335 RVG auslöst.

    Er begründet dies mit § 15 Abs. 5 Satz 2 RVG und dem AG Trier vom 01.02.2014 - 37 F 177/10. Mit Ablauf der zwei Jahre würde es sich nicht mehr um eine Angelegenheit gemäß § 16 Nr. 2 RVG handeln, sodass die Gebühr ausgelöst wird.

    Ich habe bisher noch nichts von einer weiteren Gebühr für die VKH-Überprüfung gehört und wollte mal hören, wie es sonst so im Bundesgebiet aussieht :confused:

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