Gesellschaft schon im HR gelöscht, jetzt Eigentumsumschreibung

  • Eigentümer ist eine GmbH & Co. KG. Diese hat verkauft und aufgelassen. Danach wurde die Gesellschaft aufgelöst und wurde ohne Liquidation im HR gelöscht.

    Erst im Anschluss bekomme ich den Antrag auf Eigentumsumschreibung vorgelegt.

    Ich überlege die ganze Zeit, ob es sich um einen Fall von § 878 BGB handelt, bzw. würde ich dann die Eintragung verneinen, da die Erklärung vor Beendigung der Verfügungsbefugnis des Gesellschafters noch nicht bindend wurde, mangels Antragstellung.
    Im Schöner/Stöber finde ich ab Rn 110 eine ganze Menge zum § 878 BGB, allerdings ist nie die Rede von "meinem" Fall, so dass ich mich frage, ob ich auf dem Holzweg bin.

    Kann mir jemand weiterhelfen? Ich glaube ich sehe den Wald vor lauter Bäumen nicht.

  • Beim Lesen der Überschrift vermutete ich, die Erwerberin sei im HR gelöscht :eek:

    Ich denke, das kann man eintragen. § 878 BGB dürfte nicht einschlägig sein, wenn die Rechtspersönlichkeit vollständig erlischt bzw. eine KG sich in eine Abwicklungsgesellschaft oä wandelt.

    Der Fall ist mE vergleichbar damit, wenn eine natürliche Person die Auflassung erklärt und dann stirbt. Auch dann tragen wir ein.

  • Ich dachte spontan auch wie raicro. Vielleicht hilft ein Blick in einen Kommentar zu § 40 GBO, auf die schnelle hat Suche nach Rechtsprechung zu dieser Problematik leider nichts passendes zutage gefördert.
    Bin leider nicht so firm wie Prinz :cool:, der schüttelt das aus allen Ärmeln......

    Oder, um aus Goethes "Faust", Teil I, Zeile 2667 zu zitieren: "Nein!"

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