Eigentümer ist eine GmbH & Co. KG. Diese hat verkauft und aufgelassen. Danach wurde die Gesellschaft aufgelöst und wurde ohne Liquidation im HR gelöscht.
Erst im Anschluss bekomme ich den Antrag auf Eigentumsumschreibung vorgelegt.
Ich überlege die ganze Zeit, ob es sich um einen Fall von § 878 BGB handelt, bzw. würde ich dann die Eintragung verneinen, da die Erklärung vor Beendigung der Verfügungsbefugnis des Gesellschafters noch nicht bindend wurde, mangels Antragstellung.
Im Schöner/Stöber finde ich ab Rn 110 eine ganze Menge zum § 878 BGB, allerdings ist nie die Rede von "meinem" Fall, so dass ich mich frage, ob ich auf dem Holzweg bin.
Kann mir jemand weiterhelfen? Ich glaube ich sehe den Wald vor lauter Bäumen nicht.