Unser Gegner wurde mittels rechtskräftigen Urteil verpflichtet, ein Grundstück an unseren Mandanten zurück zu übertragen.
Kann ich damit beim Grundbuchamt einen Antrag auf Eigentumsumschreibung stellen oder muss unser Mandant als Erwerber ebenfalls eine entsprechende Willenserklärung (natürlich in der Form des § 29 GBO :D) abgeben?