Übereinstimmende Willenserklärungen erforderlich?

  • Unser Gegner wurde mittels rechtskräftigen Urteil verpflichtet, ein Grundstück an unseren Mandanten zurück zu übertragen.

    Kann ich damit beim Grundbuchamt einen Antrag auf Eigentumsumschreibung stellen oder muss unser Mandant als Erwerber ebenfalls eine entsprechende Willenserklärung (natürlich in der Form des § 29 GBO :D) abgeben?

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Wegen § 925 BGB muss dein Mandant noch zum Notar und dort die Auflassung in Urkundsform erklären.
    Die gleichzeitige Anwesenheit beider Seiten wird dann dadurch erreicht, indem der Gegner quasi durch die rechtskräftige Ausfertigung des Urteils "vertreten" wird...
    (so drückte es immer ein Dozenten- Urgestein einer süddeutschen FH aus)
    :)

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