wirksame Antragstellung per E-Mail?

  • Danke S.H., das ist an mir vorbei gegangen. Gibt´s noch anderes, was dem entgegen steht?

    Wir werden das mal hier besprechen.

    Es ist immer besser, die Figuren des Gegners zu opfern.

    Savielly Tartakover

  • japp weiss ich

    meine Sachen sind meistens der Art:
    1. unterschriebenes Fax = wirksame Erklärung und Formerfordernis erfüllt
    2. eMail ohne Anhang = automatische Antwort: keine rechtswirksame Erklärung
    3. eMail mit Anhang, die im Original unterschrieben ist = siehe 1.


    Und da stellt sich natürlich wieder die Frage, ob ich in Zeit der zunehmenden Trojaner den Anhang überhaupt öffnen muss/darf? :gruebel:

    Am Ende hafte ich dann noch dafür, wenn das Computersystem (Netzwerk) lahm gelegt wird.

  • ja und diese Frage stellt sich mir nicht, denn ALLE eMails mit Anhang kommen zur Wache und die entscheiden ob sie den Anhang öffnen und dann ausdrucken oder eben nicht :)

    ich glaube aber das rennt in einer VM, sprich wenn da ein Trojaner dran hängt ist er eingekesselt


    Edit:

    ich bekomm dann nur den unterschrieben Ausdruck und kann damit was anfangen

  • Jap und wenn diese nach Auffassung des BGH ausgedruckt wird, ist die geforderte Schriftform wieder gewahrt. Daher habe ich bei uns davor gewarnt, sofern man tatsächlich kein "E-MAIL-Poststellen-Eingangs-Verwalter" mehr sein möchte, Sachen auszudrucken. Ich denke eine Dienstvereinbarung in Absprache mit Personalrat, Richterrat, Verwaltung und IT-Beauftragte, wann, welche Sachen, wie zu behandeln sind, könnten die Unsicherheit im Umgang mit solchen "E-Mail-IchSchreibeWeilIchMalBockHabe-Vorgängen" im jeden Fall minimieren.

    Für mich macht es im Übrigen auch keinen Unterschied bei der Unzulässigkeit solcher sog. "Posteingänge", ob es sich um Amts- oder Antragsverfahren handelt, auch wenn die überwiegende Meinung annehmen mag, dass es doch so schön praktisch sei, alles gleich auf dem Bildschirm zur Hand zu haben.

  • ja und diese Frage stellt sich mir nicht, denn ALLE eMails mit Anhang kommen zur Wache und die entscheiden ob sie den Anhang öffnen und dann ausdrucken oder eben nicht :)


    OK, dann ist die Sache für dich natürlich eindeutig.

    ich glaube aber das rennt in einer VM, sprich wenn da ein Trojaner dran hängt ist er eingekesselt

    Ich habe neulich gelesen, dass es möglich sein soll, aus einer VM "auszubrechen".

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