Ich kann im Moment leider keine passende Kommentierung oder Rechtsprechung zu folgendem Fall finden:
Der neu bestellte Geschäftsführer mit Wohnsitz in Spanien lässt die Handelsregisteranmeldung von einem spanischen Notar beglaubigen bzw. beurkunden. Er gibt an, von diesem Notar belehrt worden zu sein.
Kann ein spanischer/ ausländischer Notar die notwendige Belehrung erteilen?
Vielen Dank für die Antworten