Hallo Kostenfreunde!
Gerade hat mich der Anruf einer Grundstückseigentümerin ereilt, die jetzt festgestellt haben will, dass eine im Mai 2007 (!!!) erstellte Kostenrechnung in der Grundbuchsache falsch gewesen sein soll. Sie wollte jetzt wissen, ob sie die heute noch anfechten kann.
Ich weiß, dass die Erinnerung grundsätzlich nicht fristgebunden ist, aber ist euch bekannt, ob es nicht doch irgendwelche Vorschriften über die Verjährung (bzw. gelten evtl. die allgemeinen Vorschriften über die Verjährung??) gibt - irgendwie will mir nicht in den Kopf, dass ich 10 Jahre später noch Geld zurückzahlen sollte, sollte die Dame Recht haben...!?!
Für eure Hilfe danke ich schon jetzt und wünsche allseits ein schönes Wochenende...