In meinem Fall hat ein Vater seinen beiden minderjährigen Kindern jeweils eine Wohnung geschenkt. Auf beiden Wohnungen wurde eine Rückauflassungsvormerkung für den Vater eingetragen.
Jetzt ist der Vater verstorben. Erbe sind die beiden minderjährigen Kinder und ein volljähriger Sohn. Der Vater hatte auch dem volljährigen Sohn eine Wohnung mit Rückauflassungsvormerkung geschenkt. Der volljährige Sohn möchte nun, dass die Vormerkung auf seinem Grundstück gelöscht wird und ist im Gegenzug dazu bereit, auch die Löschung der Rückauflassungsvormerkungen auf den Grundstücken der Minderjährigen zu bewilligen. Das Grundbuchamt hat dem volljährigen Sohn geschrieben, dass die Bewilligung der Löschung familiengerichtlich genehmigt werden muss.
Unter welchen Voraussetzungen kann ich die Bewilligung der Löschung der Vormerkung genehmigen ? Ich weiß ja in der Regel nicht, ob der Anspruch auf Rückübertragung vor dem Tod des Vaters entstanden und nur noch nicht geltend gemacht worden ist ? Oder reicht es mir, wenn die Mutter sagt, dass kein Anspruch auf Rückübertragung besteht ? Ich bin ratlos