Vormundschaft nach Anerkennung gem. IntFamRVG

  • Hallo,

    hattet ihr schon einmal die Anerkennung einer "ausländischen Vormundschaft" gemäß dem IntFamRVG durch ein deutsches Gericht? Was passiert anschließend? Wo wird die Vormundschaft geführt? Ist eine weitere Verpflichtung erforderlich? Muss man sich Akten von dem ehemaligen Gericht anfordern? Wer erteilt vormundschaftsgerichtliche Genehmigungen? :gruebel:

  • Als Westfale habe ich mich darauf eingestellt, mit den Sitten und Gebräuchen der Rheinländer zurecht zu kommen. Inzwischen schätze ich die telefonischen Vorgespräche, die mit der Frage enden: Was brauchen wir schriftlich?

  • Wie ging die Sache denn aus?

    Habe eben auch einen Antrag auf Erteilung einer deutschen Bestallung erhalten.
    Es gibt wohl eine Vormundschaft in der Ukraine. Ein Beschluss vom 05.08.2008 liegt vor. Ebenso die Übersetzung. Für die AOK ist die aber nicht ausreichend. Sie fordern eine deutsche Bestallung.
    Im ersten Moment dachte ich an eine Apostille.

    Was ist zu tun?
    Danke für die Hilfe!

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