Pfändung Anteil GmbH & Co.KG

  • Guten Morgen!

    Eine Privatperson versucht sich als Gläubiger am Pfüb... :eek:
    (Ich habe in dieser Sache schon eine umfangreiche Beanstandung geschrieben und verliere langsam die Hoffnung, einen beanstandungsfreien Antrag zu erhalten...)

    Neben Kontopfändungen (Anspruch D) und Pfändung von Bausparguthaben (Anspruch F) wird auf mehreren Anlagen beantragt:

    Forderung aus Anspruch G
    Anteile an Gesellschaften
    - hier wird dann jeweils eine GmbH & Co.KG als Drittschuldnerin aufgeführt -

    Mehr wird nicht geschrieben.

    Ist das bestimmt genug oder muss der zu pfändende Anspruch näher spezifiziert werden, z.B. "gepfändet wird der angebliche Anteil des Schuldners an dem Gesellschaftsvermögen"?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!