Hallo Ihr!
Habe da mal ne Frage:
Eine Privatperson leitet ein Mahnverfahren ein. Gegen den Mahnbescheid wird Widerspruch eingelegt und es erfolgt Überleitung in das streitige Verfahren (Landgericht).
Vor dem LG bestellt sich für den Antragsteller ein RA. Danach erfolgt Rücknahme des Widerspruchs sodass das LG jetzt den VB erlassen muss.
Besteht insoweit (für den Antrag auf Erlass des VB) vor dem LG Anwaltszwang oder könnte der Antragsteller einen entsprechenden Antrag (ggf. nach Mandatsniederlegung des RA) auch selbst stellen?
Hatte das von euch jemand schon
Vielen Dank