Falsche Registrierung im ZTR

  • Das ZTR hat hier Erbverträge, die vor 2012 errichtet wurden und in notarieller Verwahrung sind, als besonders amtlich verwahrt, registriert.
    Wie kann man diese falsch registrierte Verwahrungsart im ZTR wieder ändern ?

  • Haben die beurkundenden Notare die Geburtsstandesämter richtig informiert?
    Unter Umständen muss die Berichtigung über die jeweiligen Notare gehen.

  • Haben die beurkundenden Notare die Geburtsstandesämter richtig informiert?
    Unter Umständen muss die Berichtigung über die jeweiligen Notare gehen.


    Da ollik in BW ist, gehe ich davon aus, dass es damals in Noah falsch registriert und an die Standesämter falsch mitgeteilt wurde. Jetzt anlässlich der Anfrage, ob die Verträge gesondert nach Referaten festgestellt werden können, dürfte es aufgefallen sein.

  • Haben die beurkundenden Notare die Geburtsstandesämter richtig informiert?
    Unter Umständen muss die Berichtigung über die jeweiligen Notare gehen.


    Da ollik in BW ist, gehe ich davon aus, dass es damals in Noah falsch registriert und an die Standesämter falsch mitgeteilt wurde. Jetzt anlässlich der Anfrage, ob die Verträge gesondert nach Referaten festgestellt werden können, dürfte es aufgefallen sein.

    Sollten es die Fälle sein, in denen das ZTR alles was eine VB-Nr. hatte (in NOAH auch die in der Urkundsverwahrung der Notare verbliebenen Erbverträge) als besonders amtlich verwahrt registriert hat, wird's haarig. Da wird es wohl gar keine Lösung geben.

    Wohl den Notaren, die wie unsere Kollegen in Hamburg, alle Erbverträge tatsächlich in die besondere amtliche Verwahrung der Nachlassgerichte verbracht haben -auch solche soll es in Württemberg angeblich geben-. Dann stimmt die "fehlerhafte" Registrierung nämlich wieder.

  • Wer Noah beherrscht, hat auch keine Schwierigkeiten, zwischen besonderer amtlicher Verwahrung und Erbvertragsverwahrung des Notars zu unterscheiden. Wenn hier Fehler gemacht wurden (und davon geht das JuMi ja aus, sonst müsste man nicht berichten), dann hat man jetzt tatsächlich Arbeit.


  • Sollten es die Fälle sein, in denen das ZTR alles was eine VB-Nr. hatte (in NOAH auch die in der Urkundsverwahrung der Notare verbliebenen Erbverträge) als besonders amtlich verwahrt registriert hat, wird's haarig. Da wird es wohl gar keine Lösung geben.
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    Ich glaube, das ist gar nicht so selten vorgekommen, in denen das ZTR alles, was eine VB-Nr. hatte als besonders amtlich verwahrt registriert hat, auch wenn in der Standesamtsmitteilung das Wort "besonders" gestrichen wurde.

  • Wer Noah beherrscht, hat auch keine Schwierigkeiten, zwischen besonderer amtlicher Verwahrung und Erbvertragsverwahrung des Notars zu unterscheiden. Wenn hier Fehler gemacht wurden (und davon geht das JuMi ja aus, sonst müsste man nicht berichten), dann hat man jetzt tatsächlich Arbeit.


    Die Frage ist aber, wer den Fehler gemacht hat. Wenn es Registrierungsfehler bei der Testamentsverzeichnisüberführung waren, ist es Sache der Registerbehörde. Es kann doch nicht sein, dass die Justiz, sprich das Notariat-Nachlassgericht oder der Notar hier Aufwand hat. Ich befürchte aber, dass es in der Praxis anders ausschauen wird. Schließlich liegen die Urkunden im Notariat...
    Soll doch jemand aus Berlin kommen und das nachprüfen.

  • Berlin hat meistens Schuld;), aber dieser Fehler dürfte ein baden-württembergisches "Noahfalschanwendungsproblem" und damit hausgemacht sein.

  • Berlin hat meistens Schuld;), aber dieser Fehler dürfte ein baden-württembergisches "Noahfalschanwendungsproblem" und damit hausgemacht sein.

    Wer falsche Standesamtsmitteilungen erstellt hat, den trifft es zurecht. Das müssen wir noch prüfen. Bleibt zu hoffen, dass die wahren Verursacher auch noch im jeweiligen Amt tätig sind, damit sie ihren Sch.... selber bereinigen können.

  • Berlin hat meistens Schuld;), aber dieser Fehler dürfte ein baden-württembergisches "Noahfalschanwendungsproblem" und damit hausgemacht sein.

    Wer falsche Standesamtsmitteilungen erstellt hat, den trifft es zurecht. Das müssen wir noch prüfen. Bleibt zu hoffen, dass die wahren Verursacher auch noch im jeweiligen Amt tätig sind, damit sie ihren Sch.... selber bereinigen können.

    Frommer Wunsch angesichts der Versetzungswelle der letzten Monate.

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