Habe ein blöde Sache und vermutlich ein Brett vor dem Kopf? Habe mich bemüht, den SV nachvollziehbar darzustellen, ist leider etwas länger:
In einer NL-Sache ist die Erbschaft den 5 Kindern des Erblassers angefallen. Überschuldung des Nachlasses stand von Anfang an im Raum, bzw. eine Miterbin hat allen anderen geraten, die Erbschaft wegen der bestehenden Überschuldung auszuschlagen. Für ein mj. Kind wurde ausgeschlagen, familiengerichtliche Genehmigung steht noch aus. Die übrigen 4 haben die Erbschaft angenommen. Diese sind sich alle untereinander nicht grün, nach dem Sterbefall sind wohl auch Sachen aus dem Nachlass verschwunden. Die Nachlassmasse war unübersichtlich, unklar, ob/welche Außenstände bestehen, ob eine Darlehensversicherung eintritt pp.; im günstigsten Fall hätte es nach Angabe der o.g. Miterbin +/- 0,- € ausgehen können. Es bestand Handlungs- und Sicherungsbedarf, die Gläubiger drängelten, beantragten Nachlasspflegschaft, ein Teil der Erben mauerte. Die Einrichtung einer Nachlasspflegschaft für die bekannten Erben habe ich abgelehnt. Durch einen Gläubiger wurde dann die Erteilung eines Mindest-Teil-Erbscheins für die 4 bekannten und die Einrichtung einer Nachlasspflegschaft für den zu 1/5 unbekannten Erben beantragt. Teil-Erbschein und Teil-Nachlasspflegschaft wurden erteilt/angeordnet.
Die Nachlasspflegerin hat jetzt nach mühsamen Ermittlungen das Vermögensverzeichnis eingereicht, danach ist der Nachlass deutlich überschuldet, NL-Insolvenz soll beantragt werden.
Die NL-Pflegerin erklärte mir jetzt, dass sie eine Vergütung aus dem Nachlass nicht realisieren könne und daher Zahlung aus der Staatskasse beantragen wird. Es sind zwar Aktiva da, ohne Zustimmung der übrigen Miterben wird sie diese allerdings nicht verwerten können und eine Anmeldung im künftigen Insolvenzverfahren würde auch nicht zur Befriedigung führen. Die übrigen Miterben (alle separat anwaltlich vertreten) würden anführen, dass sie ja den unbekannten Miterben und nicht sie vertreten habe. Nach § 24 GNotKG haften die Erben gesamtschuldnerisch, ist mir im Prinzip bekannt. Bez. 2 Miterben ist bekannt, dass diese vermögenslos sind, bez. der übrigen beiden ist das bisher nicht bekannt.
Kann die Vergütung doch irgendwie aus dem Nachlass realisiert werden?
Und wem stelle ich die Gerichtskosten für die Nachlasspflegschaft in Rechnung?
Ich finde das gerade ziemlich verfahren, bin dankbar für alle Ideen/Anregungen.