Was für ein blöder Fall!
Gestern früh ruft mich eine junge Frau vom Notariat an und fragt, ob ich den Endvollzug ihres privaten Kaufvertrages vorziehen könnte, sie käme heute noch vorbei.
2 Stunden später steht der Verkäufer auf der Matte und behauptet, daß der Kaufvertrag angefochten und nichtig sei und daß ich auf gar keinen Fall die Auflassung eintragen darf.
Die Käuferin (zur Erinnerung: beim Notariat beschäftigt) habe auf einem Kaufvertrag UND einem Sanierungsvertrag bestanden - um Steuern zu sparen. Im Kaufvertrag sei der Kaufpreis viel zu niedrig angegeben und weil der Sanierungsvertrag nicht beurkundet worden ist, ist das gesamte Vertragswerk samt Kaufvertrag nichtig.
Im Falle einer Eintragung der Auflassung sei die Nichtigkeit des Kaufvertrags geheilt.
Ein dementsprechendes Schreiben von seinem Rechtsanwalt habe ich nachmittags noch bekommen.
Vor Einleitung eines Klageverfahrens hat die Käuferin Gelegenheit bis morgen (24.3.) bekommen, die Löschung der Auflassungsvormerkung zu erklären.
Dann kam die Käuferin mit dem Endvollzug und fiel aus allen Wolken, weil ich sagte ich mache das heute ganz bestimmt nicht mehr. Ich brauche Zeit und Ruhe für eine Entscheidung.
Die beiden Beteiligten haben sich dann vor meinem Büro angegiftet.
Ich wurde bedrängt von der Käuferin und ihrer Mutter (bei einem anderen Notariat beschäftigt) die Sache heute noch einzutragen, es gehe um ihre Existenz. Sie hätten schon viel zu viel Geld gezahlt, während der Eigentümer behauptet, er habe nicht genug bekommen und kann seine Handwerker nicht ausbezahlen.
Die Käuferin wolle ihn mit Gewalt in die Insolvenz treiben und hat sogar eine Grundschuld beim Notariat zurückgehalten um ihm zu schaden.
Da ist guter Rat teuer.
Wahrscheinlich ist die beste Lösung, das Ganze zurückzuweisen wegen bestehenden Zweifeln an der Wirksamkeit der Einigung und das OLG entscheiden zu lassen?
Was meint ihr dazu?