Hallo,
ich habe hier folgendes Problem: Es war ein Flurbereinigungsvermerk im Grundbuch eingetragen. Während der Flurbereinigung wurden zwei Zwangssicherungshypotheken eingetragen, jedoch hat man keine Nachricht an das für die Flurbereinigung zuständige Amt gegeben.
Der Flurbereinigungsplan kam dementsprechend ohne eine Aussage über die 2 Hypotheken, die unter Nr. 1 eingetragene Grundschuld wurde auf das Ersatzgrundstück übergeleitet.
So wurde das dann auch vollzogen: Flurstück ersetzt, Grundschuld übergegangen und keine Eintragung zu den Rechten Nr. 2 und 3.
Auf meine Bitte um einen Nachtrag zur Flurbereinigung erhielt ich die Antwort, dass dies nach der Schlussfeststellung (im Jahr 2004) nicht mehr ginge und die Unterlagen außerdem nach 10 Jahren vernichtet wurden, so dass man, selbst wenn man wollte, nichts mehr tun könnte.
Sind die Rechte nun erloschen? Und wenn ja: Wie erkläre ich das nach über 10 Jahren den Gläubigern?